Die Kosten werden in der Regel von den Wohnortgemeinden übernommen. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei der Gemeindeverwaltung stellen. Über die jeweiligen Familienbetreuungsbüros wird die Kindertagespflege im Landkreis Osnabrück und der Stadt Osnabrück im Rahmen des Sozialgesetzbuch VIII abgerechnet.
Ich arbeite mit folgenden Familienbüros rund um meinen Wohnort zusammen:
Gemeinde Ostercappeln
Gemeinde Bohmte
Gemeinde Bad Essen
Gemeinde Belm
Gemeinde Bissendorf
und Stadt Osnabrück